Sie suchen einen Weg, um die Hospiz-Stiftung Bergstraße fortdauernd und wirksam mit Ihrem finanziellen Beitrag zu unterstützen? Sie sind auf der Suche nach einer Alternative zu Zustiftung oder der Berücksichtigung im Testament? Um das Stiftungsvermögen auf lange Sicht zu sichern, gibt es außerdem die Möglichkeit von Stifterdarlehen, Schenkung von Immobilien und Stiftungsfond.
Für
ein Stifterdarlehen stellen Sie der Hospiz-Stiftung Bergstraße einen vereinbarten Geldbetrag zinslos zur
Verfügung. Dafür schließen Sie mit uns einen Darlehensvertrag ab, mit Ihnen als
Darlehensgebenden und der Hospiz-Stiftung Bergstraße als Darlehensnehmerin. Sie gewähren
dieses Darlehen für die Verfolgung unserer Stiftungsziele zinslos und kostenfrei.
Da wir nur die Zinsen aus dem Darlehen für unsere Zwecke einsetzen dürfen, ist
ein Stifterdarlehen vor allem geeignet, wenn Sie uns mit einer größeren Summe
unterstützen möchten. Nach Darlehensablauf können Sie das Darlehen auslaufen
lassen und wieder über Ihr Geld verfügen oder Ihr Geld verbleibt dauerhaft bei
der Hospiz-Stiftung.
Bei einem Schenkungsvertrag für Immobilien gibt es die
Besonderheit, dass Sie ihn an Bedingungen knüpfen können. Es ist zum Beispiel
möglich, eine Immobilie zu übertragen, sich darin aber lebenslanges Wohnrecht
oder Nießbrauch zu sichern. Vergleichbar kann bei Übertragung einer vermieteten
Immobilie ebenfalls Nießbrauch oder auch die Zahlung einer Leibrente vereinbart
werden.
Wenn Sie überlegen, der Hospiz-Stiftung Bergstraße im Rahmen einer dieser Möglichkeiten Ihre Vermögenswerte zu übertragen, dann melden Sie sich bei uns. Wir können dann, bei Bedarf mit Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Notarin, bestehende Fragen klären. Selbstverständlich behandeln wir eine solches Gespräch vertraulich.
Hospiz-Stiftung Bergstraße, Am Wambolterhof 4-6, 64625 Bensheim